Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort.
Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort.

Überlegungen, Empfehlungen und rechtliche Grundlagen zum Thema „Wildcampen“

      

Der Begriff Wildcampen bedeutet per Definition das Übernachten in Zelten, Autos oder Wohnmobilen abseits von Campingplätzen.

Genau diese Form des Campierens schwebt mir auch für meine Reise vor.

Dabei geht es mir vor allem um das Naturerlebnis und die Besinnung auf das Wesentliche, mit pausenlosem Aufenthalt unter freiem Himmel – an der frischen Ostseeluft.

 

Da ich in der „WildCamping-Szene“ noch ein absoluter Frischling bin, auf meiner Reise aber unbedingt – oder gerade deshalb – das pure Outdoor-Feeling und keine unbequemen Überraschungen erleben möchte, habe ich mich hier und da ein wenig in die Thematik/Problematik eingelesen und das Elementarste an rechtlichen Vorgaben und anderen wichtigen Punkten für die einzelnen Ländern herausgesucht.

 

Deutschland

 

Faustregel: Wer sich nicht erwischen lässt, bekommt auch keine Probleme…

 

Nur ganz so lax sieht es die deutsche Gesetzgebung nicht. Hier heißt es: „Auf öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden.“

 

In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, die dem Jedermannsrecht in Schweden ähnelt. Kaum jemand kennt das Gesetz, es bietet aber die Freiheit, die Natur außerhalb von Ortschaften zu erleben. Die Ausnahme wird im Naturschutzgesetz der genannten Bundesländer geregelt.

Wer sich darauf berufen möchte, sollte den Passus auf seinen Ausflug mitnehmen.

 

In Paragraf 44, Absatz 4, heißt es:

 

 „Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“

 

Schutzvorschriften gelten verständlicherweise für:

  • Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Biotope
  • Wald

 Privatrechtlich nicht befugt ist man auf:

  • Privatgrundstücken
  • öffentlichen Grundstücken mit Verbotsschildern

Tipp:

Auf der sicheren Seite befindet man sich, wenn man den Eigentümer des Grundstücks um Erlaubnis fragt.

 

Außerdem handelt es sich beim „Lagern“ um eine Grauzone: Denn Rasten oder Pausemachen geht fließend in Lagern und Campen über…

 

Hinterlasse nichts als einen Fußabdruck:

 

-          Verhalte dich ruhig!

-          Störe keine Tiere (Brut, Nest, Höhle, Bau)!

-          Dein Feuer muss absolut sicher sein! Lösche dein Feuer hinter dir!

-          Werde nicht sesshaft, bleibe nicht zu lange an einem Ort!

-          Beachte Verbotsschilder!

-          Brich keine Äste ab!

-          Nimm deinen Müll wieder mit!

 

Polen

 

Offiziell ist das Campen auch hier nicht erlaubt, in den meisten Fällen jedoch geduldet (siehe Abschnitt zu „Deutschland“).

Bisher wurden jedenfalls hierfür keine Strafen erhoben, wie man dem Netz entnehmen kann.

 

Russland

 

Wenn ich die Informationen im Internet richtig verstanden habe, ist Wildzelten in Russland nicht nur nicht zu empfehlen, sondern sogar ausnahmslos V E R B O T E N!

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist es hier sogar verboten, auf Privatgrundstücken zu zelten - auch mit Erlaubnis des Eigentümers.

Aus diesem Grund wird Russland also das einzige Land sein, in dem ich einmal auf den Luxus „Wildzelten“ verzichte und mir eine hübsche handelsübliche Touristenunterkunft suche.

 

Litauen

 

In Litauen ist das wilde Zelten außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Privatgrundstücken, Parkplätzen oder Straßen für eine Nacht gestattet.

Auch hier gelten selbstverständlich die Schutzvorschriften für Naturschutzgebiete und Nationalparks.

In manchen Naturschutzgebieten soll es glücklicherweise Hütten zur Übernachtung geben.

Zusätzlich findet man an Flüssen oftmals Biwakplätze, auf die ich schon sehr gespannt bin.

 

Lettland

 

Siehe hierzu den Abschnitt zu Litauen.

Tipp: Am Fluss des Nationalsparks Ganja liegen viele Biwakplätze.

 

Estland

 

Die rechtlichen Bestimmungen Estlands ähneln denen von Lettland und Litauen: Wildcamper werden meist toleriert.

Tipp: Ruhig mal auf dem Bauernhof um die Ecke nachfragen…

 

Finnland

 

In Finnland sind wir schließlich im Paradies der Wildcamper angekommen, denn Wildcampen ist hier vollständig legal.

Genau wie in Schweden und Norwegen gilt hier das sogenannte „Jedermannsrecht“, das auf altes skandinavisches Recht aufbaut und Naturliebhabern das Nächtigen in freier Wildbahn für eine Nacht am selben Ort erlaubt.

 

Hinterlasse nichts als einen Fußabdruck: 

 

-          Campe nicht in Sichtweite eines Wohnhauses, ohne den Besitzer um Erlaubnis zu fragen!

-          Entfache kein offenes Feuer!

-          Hinterlasse deinen Schlafplatz sauber und nimm deinen Müll mit!

-          Beschädige oder störe nichts um dich herum!

-          Verhalte dich ruhig!

 

Schweden

 

Wildcampen ist hier wie in Finnland legal.  

 

Dänemark

 

Dänemark bildet innerhalb der skandinavischen Länder eine Ausnahme.

Das Wildcampen ist generell verboten. An den Stränden drohen sogar Strafen bis zu 75€ pro Person.

Privatgelände sollte man nur überqueren und nicht darauf verweilen.

Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern von 5-500 € belegt.

Überall finden starke Kontrollen statt.

 

Jedoch gibt es auch hier zwischen all den Reglementierungen Grund zur Freude, denn in 40 dänischen Wäldern ist Wildzelten ausdrücklich gestattet (…).

 

Zusätzlich gibt es die sogenannten Naturlagerplätze, die man gegen eine winzige Gebühr von 2 € pro Nacht und Zelt ohne Anmeldung aufsuchen kann. Sie sind durch Pfähle mit gelber oder roter Spitze gekennzeichnet.

 

Regeln der Naturlagerplätze:

 

-          Halte dich nicht länger als eine Nacht auf ein und demselben Platz auf!

-          Übernachte dort mit höchstens zwei Zelten und/oder 6 Personen!

-          Halte dich außerhalb der Sichtweite von Gebäuden, Straßen, anderen Zeltplätzen auf!

-          Entfache kein offenes Feuer!

-          Motorisierte Fahrzeuge auf Waldwegen sind verboten!

-          Hinterlasse keinen Müll oder andere Schäden!

 

Aus Liebe zur Natur